Ohrmuschelkorrektur bei Abstehohren

Abstehende Ohrmuscheln kommen bei ca. 5% der Bevölkerung vor. Ein Abstand von über 2cm wird als auffallend empfunden. Ursachen sind meistens eine tiefe Ohrmuschel (Concha), eine wenig ausgebildete Ohrmuschelfalte (Anthelix), abstehende Ohrläppchen und Kombinationen davon.

Bei Kindern soll man sich für eine Operation entscheiden, wenn das Kind in Kindergarten oder Schule gehänselt wird und darunter leidet. Der Eingriff kann ab dem 6. Altersjahr erfolgen, da das Wachstum des Ohrknorpels schon weit fortgeschritten ist. Das ästhetische Problem sollte für Angehörige, Freunde und den Operateur einfühlbar sein.

Kinder werden in Narkose ambulant im Spital operiert. Voruntersuchung, OP-Aufklärung und alle Kontrollen erfolgen bei uns in der Praxis. Während 2-4 Tagen wird nach der Operation ein zirkulärer Ohrverband getragen, anschliessend nachts ein Stirnband. Der Hautfaden in der Umschlagsfalte hinten löst sich selbst auf.

Jugendliche ab ca. 12 Jahren operieren wir in Lokalanästhesie in unserem Praxis-OP. Es folgen ca. 3 Kontrollen für Verbandwechsel und Fadenentfernung.

Während der ersten 24 Stunden kann es zu Blutungen und Blutergüssen kommen, weswegen ein Ohrverband während 2-4 Tagen notwendig ist. Die anfängliche Schwellung und bläuliche Verfärbung verschwindet nach ein paar Tagen.

Zu einer Gefühlsstörung am Ohrrand kommt es häufig. Die Störung bleibt einige Wochen und verschwindet in den meisten Fällen. Eine Sensibilitätsstörung kann bleiben, ist aber selten störend.

Wundinfektionen sind selten, dann aber ungünstig, weil durch die Spätschäden die Form beeinflusst werden kann.

Die Narben hinter dem Ohr sind nach wenigen Wochen nicht mehr sichtbar. Vorallem bei genetischer Veranlagung können sich unschöne Narben (Keloide, hypertrophe Narben) ausbilden. Solche müssen dann gelegentlich kompliziert nachbehandelt werden.

Vorallem an der Ohrkante können Druckstellen entstehen, die dann Wochen bis Monate bis zur Abheilung bestehen können.

Gelegentlich stossen sich bleibende Fäden durch die Haut ab und müssen entfernt werden. Meist bleibt die korrigierte Form. Selten kann aber das Ohr wieder mehr abstehen.

Die Ohrmuschelkorrektur ist versicherungstechnisch ein rein ästhetischer Eingriff und wird deswegen von den Krankenkassen nicht bezahlt.

Jugendliche und Erwachsene werden ambulant in Lokalanästhesie in unserem Praxis-OP behandelt. Die Pauschale beträgt aktuell CHF 3500.-. Von dieser Regelung ausgenommen sind komplexe Deformitäten oder Revisionen.

Kinder werden in Vollnarkose ambulant im Spital behandelt. Bis 16 Jahren bezahlen die Kassen häufig freiwillig einen Anteil an der Operation. Deshalb kriegen Sie für Ihr Kind nach der Erstkonsultation ein Gesuch um Kostengutsprache von uns. Die Kosten der Spitalbehandlung sind je nach Beteiligung der Krankenkasse unterschiedlich.

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